Auch bei der neunten Wahl zum Europäischen Parlament gibt es kein einheitliches Wahlsystem in allen Mitgliedsstaaten, denn nach wie vor ist das Wahlrecht im Wesentlichen national geregelt. Es gelten nur ein paar wenige einheitliche Vorschriften, welche die Mitgliedsländer beachten müssen.
Die Bundeszentrale für politische Bildung hat eine informative Einführung in die Wahlsysteme zu den Wahlen für das Europäische Parlament auf ihre Website gestellt. Diese Einführung können Sie über diesen Hyperlink erreichen.
Europäisches Parlament 2019–2024
Für die neunte Wahlperiode 2019–2024 sind nur noch 705 Abgeordnete vorgesehen, wenn der Brexit noch bis Ende Juni 2019 wirksam wird. Von den bisherigen 73 Sitzen des Vereinigten Königreichs werden 27 Sitze unter jenen 14 Mitgliedstaaten aufgeteilt, die nach Meinung & Entscheidung der Abgeordneten bisher im Europäischen Parlament leicht unterrepräsentiert waren. Die restlichen Mandate werden für zukünftige EU-Erweiterungen aufgespart.