Auch das Präsidium der EUROPA-UNION Deutschland hat sich zum polnischen Verfassungsgerichtsurteil geäußert:
„Die Entscheidung des höchsten polnischen Gerichts, dass europäisches Recht keinen grundsätzlichen Vorrang vor polnischem Recht hat, gefährdet die rechtlichen und politischen Grundlagen auf denen die Europäische Union aufgebaut wurde. Hat dieses Urteil innerhalb der EU Bestand, kann die EU sich nicht länger als Rechtsgemeinschaft bezeichnen.
Die überparteiliche EUROPA-UNION Deutschland fordert deshalb zügige, weitreichende und schmerzhafte Sanktionen wie den umgehenden Stopp aller EU-Zahlungen an Polen und die Ergreifung aller möglichen Maßnahmen nach Artikel 7 des EU-Vertrages. […]“
Lesen Sie die vollständige Pressemeldung auf der Website der EUROPA-UNION Deutschland.
Besonders freuen wir uns, Ihnen die Veröffentlichung „Unterschiede zwischen den Urteilen des polnischen Verfassungsgerichts und des BVerfG“ übermitteln zu können, die Prof. Dr. Alexander Thiele, Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Europarecht an der Business & Law School Berlin, der EUROPA-UNION freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.
Sie finden das Dokument hier: