BREXIT, Teil 1 endet am 31. Januar 2020

Nachdem nun auch das britische Oberhaus nachgegeben hat und nicht mehr an den von ihm gewünschten Änderungen zum entsprechenden Gesetzentwurf festhält, hat das Parlament des Vereinigten Königreichs nunmehr das Ratifizierungsgesetz für das BREXIT-Abkommen verabschiedet. Jetzt fehlt nun nur noch die Billigung von Queen Elizabeth II, welche aber reine Formsache ist, danach geht das Gesetz an das Europäische Parlament, welches den Vertrag am 29. Januar 2020 ebenfalls absegnen wird..

Damit verlässt das Vereinigte Königreich am 31. Januar 2020 nach 47 Jahren die Europäische Union, welche nunmehr ab dem 1. Februar 2020 noch 27 Mitgliedsstaaten zählt. Aber dennoch wird das Vereinigte Königreich in einem Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2020 und dies mit wenigen Ausnahmen weiterhin wie ein Mitgliedstaat der Europäischen Union behandelt, denn dies sieht die am 17. Oktober 2019 vereinbarte Fassung des Austrittsabkommens zwischen der britischen Regierung und der Europäischen Kommission so vor.

Damit ist der erste Teil des BREXIT nach äußerst langwierigen Verhandlungen abgeschlossen. Jetzt gilt es für die EU wie auch für das Vereinigte Königreich, in diesem knappen Zeitraum bis zum Jahresende 2020, sich auch auf ihre künftigen Beziehungen zu einigen. Das Spektrum reicht dabei von einem Handelsabkommen bis hin zur künftigen Partnerschaft im Kampf gegen Verbrechen und Terrorismus. Es ist zwar weiterhin möglich, die komplexen Verhandlungen zu verlängern, was allerdings seitens der britischen Regierung zumindest bisher nicht vorgesehen ist.

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