Zukünftig wird es für alle Unionsbürger leichter sein, eine Europäische Bürgerinitiative zum Erfolg zu führen. Der Abbau bürokratischer Hürden ist dabei wichtig, aber ebenso dass Initiatoren von EBI selbst entscheiden können, wann sie mit Unterschriftensammlungen beginnen. Das Europäische Parlament wird zudem öffentliche Anhörungen über erfolgreiche EBI durchführen und so den Anliegen der Bürger mehr Öffentlichkeit geben.
Eine zentrale Forderung der Europa-Union Deutschland und des Europäischen Parlaments, nämlich das Mindestalter für die Unterstützung einer EBI in allen Mitgliedsstaaten auf 16 Jahre abzusenken, konnte leider in den Verhandlungen mit dem Rat nicht durchgesetzt werden. Die überarbeitete EBI-Verordnung räumt den Mitgliedstaaten jedoch die Möglichkeit ein, das Mindestalter zur Teilnahme an einer EBI in ihrem Land auf 16 Jahre zu senken.
Die Europa-Union hat sich schon immer für mehr Teilhabe und für mehr Demokratie auf europäischer und auch nationaler Ebene engagiert. Deshalb hat sie sich auch aktiv und erfolgreich am Gesetzgebungsprozess zur konkreten Ausgestaltung der Europäischen Bürgerinitiative beteiligt. Die EBI ist das Instrument transnationaler Bürgerbeteiligung schlechthin. Das haben auch die Europäische Kommission und der Rat erkannt. Erst nach mehrfacher Aufforderung des Europäischen Parlaments ist die Kommission nun in Sachen EBI-Reform tätig geworden. „Der gesamte Prozess zeigt, wie wichtig die Arbeit des Europäischen Parlaments ist, um den Belangen der Bürgern in Europa Gehör zu verschaffen, aber auch wie wichtig das Engagement der Bürger vor Ort, wie z.B. bei den Europäischen Föderalisten, ist“, so Heinrich Kümmerle, Kreisvorsitzender der Europa-Union Heilbronn.
Ergreifen auch Sie die Initiative!
Erlangen Sie ein größeres Mitspracherecht in den Politikbereichen, die Ihr Leben beeinflussen. Die Europäische Bürgerinitiative ist eine einzigartige und innovative Möglichkeit für Bürger, ihr Europa mitzugestalten, indem sie die Europäische Kommission auffordern, einen Rechtsakt vorzuschlagen.
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